Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse in der Ettingerstrasse sieht die Staatsanwaltschaft eine besondere Schwere der Schuld. Das bedeutet, das im Rahmen der lebenslangen Haftstrafe keine frühzeitige Entlassung nach 15 Jahren mehr möglich wäre. Auch die Tatmotive der Rache und Heimtücke seien vollumfänglich erfüllt. Der Verteidiger des 38-jährigen Angeklagten plädiert hingegen auf Totschlag. Das Schwurgericht will sein Urteil in diesem Mordprozess am 29. März verkünden.