Gescheitertes Volksbegehren Mietenstopp heizt Diskussion um qualifizierten Mietspiegel für Ingolstadt wieder an
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Die Richter des bayerischen Verfassungsgerichtshofes haben heute, den 16. Juli 2020 die Klage des Deutschen Mieterbundes (Landesverband Bayern) und der SPD, das Volksbegehren zuzulassen, abgewiesen. Der Grund: Mietrecht ist Sache des Bundes und Volksbegehren beziehen sich auf Landesrecht. Die Organisatoren wollten mit dem Begehren erreichen, dass die Mieten in Bayern in 162 Kommunen für die nächsten 6 Jahre eingefroren werden. In mehr als 80% der deutschen Großstädte gibt es laut Mieterschutzverein einen Mietspiegel – in Ingolstadt nicht. Hier kämpft der Verein seit mehr als 20 Jahren dafür. Mit der Absage des Volksbegehrens nimmt nun auch diese Diskussion wieder einen neuen Anlauf. Der Verein erhofft sich jetzt beim neuen Oberbürgermeister Christian Scharpf (SPD) mehr Erfolg. Manuela Müller berichtet.
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