Eine mögliche neue Regelung des Wehrdienstgesetzes wird derzeit diskutiert. Demnach könnten Männer zwischen 17 und 45 Jahren künftig verpflichtet werden, Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab von der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Ziel der möglichen Regelung ist es, eine verlässliche Erfassung wehrpflichtiger Personen zu gewährleisten und im Bedarfsfall nachvollziehen zu können, wer sich länger im Ausland aufhält.