Die Allgemeinverfügung untersagt derzeit jegliche Gastronomie, ausgenommen Betriebskantinen und Restaurants, in denen hauptsächlich an Ort und Stelle gegessen wird. Cafés, Bars, Eisdielen und Biergärten gehören ausdrücklich nicht zu den Ausnahmen – sie dürfen maximal Essen zum Mitnehmen anbieten oder liefern. Polizei und Ordnungsdienst überprüfen das, wir haben sie begleitet.