Fr., 20.03.2020 , 15:59 Uhr

Polizei und Ordnungsdienst überprüfen Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung untersagt derzeit jegliche Gastronomie, ausgenommen Betriebskantinen und Restaurants, in denen hauptsächlich an Ort und Stelle gegessen wird. Cafés, Bars, Eisdielen und Biergärten gehören ausdrücklich nicht zu den Ausnahmen – sie dürfen maximal Essen zum Mitnehmen anbieten oder liefern. Polizei und Ordnungsdienst überprüfen das, wir haben sie begleitet.

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