Ende in Sicht am Ende des Tunnels: Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess wurde jetzt die Beweisaufnahmen erneut geschlossen und Plädoyers gesprochen. In den vergangenen vier Wochen wurden noch ergänzend verschiedene Zeugen und Sachverständige gehört, was wiederum nichts an der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verändert hat: Für beide Angeklagte soll das Gericht das volle Strafmaß ausschöpfen und sich die Sicherheitsverwahrung vorbehalten. Geht es nach den Verteidigern, sind für eine Verurteilung zu viele Fragen unbeantwortet. Manuela Müller mit einer Zusammenfassung.