Hierzulande wird nur der Spender, der das explizit wünscht, und das am besten schriftlich dokumentiert. Wie diese Willensbekundung erfolgt, dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Gibt es keine schriftliche Dokumentation und auch keine mündlichen Äußerungen, dann müssen die Mediziner gemeinsam mit den nächsten Angehörigen den mutmaßlichen Willen ermitteln. Je weniger die Angehörigen darüber wissen, desto belastender ist für sie die Situation. Also: Spendeausweis oder Eintrag im Register, im Idealfall beides.
Ausweise gibt es in allen Krankenhäusern und den meisten Arztpraxen. Alle weiteren Infos und Links zu den Formularen gibt es online auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter bfarm.de oder HIER