Der Autobauer Audi haftet als Konzerntochter von Volkswagen nicht automatisch – auch wenn der von VW entwickelte Skandalmotor in einigen Audi-Modellen eingesetzt wurde. Dies urteilte am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Begründung lautete, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür brauche, dass die Verantwortlichen bei Audi zumindest von der illegalen Abgastechnik wussten – oder die strategische Entscheidung zu deren Einsatz selbst mitgetragen hatten.