Fr., 09.04.2021 , 16:00 Uhr

Neue Regelung für Kurzarbeitergeld

Die Gesetzesgrundlage für Kurzarbeitergeld hat sich verändert, das gab die Bundesagentur für Arbeit heute bekannt. Die Zugangsvoraussetzungen, die Bezugsdauer sowie die erhöhten Leistungssätze mit steigender Bezugsdauer sind neu geregelt. Die angepassten Regelungen durch die Krise werden nun schrittweise zurückgefahren. Somit gilt wieder eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten. Wer ab 1. April eine Kurzarbeit neu beginnt, kann keine erhöhten Leistungssätze bei längerer Laufzeit in Anspruch nehmen. Die Grundlage ist seit Ostern in Kraft und gilt rückwirkend ab den 1. Januar 21.

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