Um einen Fall der illegalen Einschleusung geht es vor dem Ingolstädter Landgericht. Die beiden Angeklagten sollen ein Transportunternehmen gegründet und Lkw-Fahrer aus dem nicht-europäischen Ausland angeheuert haben. Ihnen wird deswegen vorgeworfen, dass sie den Mindestlohn umgangen und Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Außerdem haben sie sich mutmaßlich nicht um die nötigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen gekümmert. Mehrere Prozesstage sind angesetzt, mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im Juni zu rechnen.