Seit vergangener Woche muss sich ein 35jähriger Afghane wegen des Verdachts des versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Ein entscheidender Aspekt bei der Verurteilung ist unter anderem das psychiatrische Gutachten über den mutmaßlichen Täter. Und das hat heute ergeben, dass sich bei dem Afghanen keine psychische Störung im pathologischen Sinne nachweisen lässt.