Ein Ingolstädter Wirt muss 1000 Euro Corona-Bußgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht Ingolstadt jetzt entschieden. Demnach hat der Gastwirt im April einigen Kunden Getränke verkauft. Daraufhin setzen die sich in seinem Biergarten zusammen. Laut den zu dem Zeitpunkt geltenden Einschränkungen hätte der Angeklagte dies untersagen müssen. Da er das nicht tat, sah das Amtsgericht um einen Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In einer Einzelfallentscheidung sah das Gericht von der ursprünglichen Höhe des Bußgeldes von 5000 Euro ab.