Bei einer am 6. Februar verendeten Graugans aus dem Landkreis Schrobenhausen wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, müssen alle privaten sowie gewerblichen Tierhalter aus dem Landkreis ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unterbringen. Zudem müssen ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere beziehungsweise die Anzahl gelegter Eier dokumentieren. Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt zu melden.