Mi., 14.08.2024 , 16:02 Uhr

Ingolstadt

BAföG-Reform 2024 - Das sind die Neuerungen

29. BAföG-Änderungsgesetz

Das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist seit dem 25. Juli rechtsverbindlich und soll als „Reform“ eine Vielzahl an Verbesserungen beinhalten. Bis zum Wintersemester ist zwar noch etwas Zeit aber bei der finanziellen Unterstützung vom Staat gilt „je früher, desto besser“. Deswegen bietet das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, das auch für die Technische Hochschule Ingolstadt zuständig ist, individuelle Beratungstermine an. Lena Prinz und Elena Richarz haben bei einem Gespräch mit Alexander Buchner vom Amt für Ausbildungsförderung erfahren, welche Neuerungen beschlossen wurden.

 

Die wichtigsten Änderungen

Einmalige Studienstarthilfe – 1.000 Euro

Grundbedarfsätze – um fünf Prozent angehoben

Wohnkostenpauschale – von 360 auf 380 Euro angehoben

Förderungshöchstbetrag – steigt von 934 Euro auf 992 Euro

Freibeträge – um insgesamt 5,25 Prozent angehoben

Geschwistereinkommen – wird erst ab 18 Jahren berücksichtigt

Flexibilitätssemester – ein Semester mehr Zeit

Fachrichtungswechsel – Etwas später möglich

Bürokratieabbau – E-Akten und BAföG-Digital

 

Alle Informationen rund um das BAföG und das Antragsformular sind auf den Internetseiten www.bafög.de und www.bafoeg-digital.de zu finden.

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