Ausgangsbeschränkungen, Distanzunterricht und Alkoholverbot im Freien – ab Mittwoch, den 09.12.2020 gelten in Bayern verschärfte Maßnahmen im Teil-Lockdown. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr dürfen die Geschäfte bislang offen bleiben. Der gebeutelte Einzelhandel in Innenstädten soll vom Vorweihnachtsgeschäft profitieren, der erhoffte Shopping-Boom in der Vorweihnachtszeit bleibt allerdings bislang aus. In seiner jüngsten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) jetzt auch noch für einen Lockdown ab Weihnachten bis 10.01.2021 plädiert. Das Aus für Innenstadt-Händler?