Seit dem 27. April gilt in Bayern die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Eine Notwendigkeit, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid 19 weiter einzudämmen und eine Bedingung die mit den aktuellen Lockerungen einhergeht. Doch mit den neuen Verordnungen stehen plötzlich neue Probleme ins Haus. Viele Angestellte kämpfen mit der stundenlangen Tragedauer. Arbeitgeber suchen nach Alternativen. Doch was ist erlaubt?