Am vierten Verhandlungstag gegen einen 38-jährigen Ingolstädter vor dem Ingolstädter Landgericht, drehte sich alles um ein Gutachten über das Verletzungsbild des 50-jährigen Opfers.
Die Analyse des Schusswaffengutachters weise auf Einschüsse im Rücken hin.
Ein „Ehrenmann“ wie er werde keinesfalls jemanden von hinten niederschießen, so der Angeklagte.
Beim Prozessauftakt sprach er von einer „Kurzschlussreaktion“, als er am 19. Juni 2020 unter Drogeneinfluss das Opfer erschossen haben soll.