Am Donnerstag, den 01. Oktober 2020 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass falsche Angaben bei der Datenerfassung in Restaurants oder Bars Bußgelder nach sich ziehen. Um mögliche Infektionsketten besser nachvollziehen zu können, müssen Restaurant- und Barbesucher bereits seit einigen Wochen ihre Kontaktdaten in der jeweiligen Gastronomie angeben. Oftmals haben Gäste vorgefertigte Fragebögen mit einem falschen Namen ausgefüllt. In Bayern sollen in Zukunft Gäste, die diese Falschangaben gemacht haben nun mit einem Bußgeld von 250 € bestraft werden. Was diese neue Maßnahme für die Gastronomen bedeutet und wie sie kontrolliert wird – Manuela Müller.